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Die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmensleitern und Führungskräften

Neben der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen gewinnt mehr und mehr auch die strafrechtliche Verantwortung der Unternehmensleiter und Mitarbeiter an Bedeutung, und zwar in Bezug auf die Bereiche: Betriebsstättenrisiko, Produktrisiko, Umweltrisiko und das wirtschaftsrechtliche Risiko wie z.B. Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Untreue, Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz usw.
Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen reglementieren die Arbeitsabläufe. Die aktuellen Schadenfälle zeigen, wie leicht ein Unternehmen in ein Strafverfahren geraten kann.
Es ist seit Jahren ein kontinuierlicher und drastischer Anstieg der Ermittlungsverfahren zu verzeichnen. Dabei ist eines von besonderer Bedeutung: Das deutsche Strafrecht ist gekennzeichnet durch die Straffähigkeit ausschließlich natürlicher Personen, d. h. Kriminalstrafen können sich nur gegen Vertreter juristischer Personen richten, während gegen das Unternehmen als solches keine Sanktionen verhängt werden können. Die strafrechtliche Verantwortung ist also eine höchstpersönliche Verantwortung.
Über den Straf-Rechtsschutz sind die Verfahrenskosten, Honorare der Strafverteidiger, Sachverständigen, Zeugenbetreuungskosten, Gerichtskosten, usw. abgesichert, wenn gegen die Beschäftigten des versicherten Unternehmens ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren eingeleitet wird.

Die Kosten eines Strafverfahrens sind heute kaum noch kalkulierbar, daher empfehlen wir die Absicherung des Straf-Rechtschutzes als „Kostenschutz“.

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